top of page
Pflege

Medizinische

-
Behandlungspflege nach SGB V :
Wichtig zu wissen : diese Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt und gehen nicht vom Pflegegeld ab ( ist eine Zusatzleistung ).
Diese können auch von Patienten in Anspruch genommen werden , welche keinen Pflegegrad haben.
-
-
Alle medizinischen Maßnahmen wie z.B
-
Blutzucker messen
-
Insulingaben
-
Blutdruck messen
-
An-Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionswickeln
-
Medikamentengabe (auch mehrfach am Tag)
-
Medikamente stellen
-
sc. Spritzen
-
Wundversorgung
-
Dekubitusversorgung
-
Verbandswechsel
-
Legen/Wechsel eines Dauerkatheter (und alle damit verbundenen Maßnahmen)
-
Einlauf, Klysma
bottom of page