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Pflege

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Medizinische 

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  • Behandlungspflege nach SGB V :

     

    Wichtig zu wissen : diese Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt und gehen nicht vom Pflegegeld ab ( ist eine Zusatzleistung ).

    Diese können auch von Patienten in Anspruch genommen werden , welche keinen Pflegegrad haben.

  •  

  • Alle medizinischen Maßnahmen wie z.B

  • Blutzucker messen

  • Insulingaben

  • Blutdruck messen

  • An-Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionswickeln

  • Medikamentengabe (auch mehrfach am Tag)

  • Medikamente stellen

  • sc. Spritzen

  • Wundversorgung

  • Dekubitusversorgung

  • Verbandswechsel

  • Legen/Wechsel eines Dauerkatheter (und alle damit verbundenen Maßnahmen)

  • Einlauf, Klysma

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