
Krankenpflege

1. Grundpflege
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2. Verhinderungspflege
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3. Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45 SGB XI
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4. Beratungsgespräche über die Leistung der Pflege-Krankenkasse
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5. Begleitung und Umsetzung bei Antrag auf einen Pflegegrad
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6. Pflegegutachten, für Pflegegeldempfänger
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7. Vermittlung von Hausnotruf , sonstigen Hilfen
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8. Sterbebegleitung
1.) Grundpflege :
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Ganzwaschung, Duschen, Baden
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Teilwaschung
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Haarpflege (Kämmen, Waschen)
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Mundpflege
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Zahnpflege
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Rasur (naß , trocken)
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Nagelpflege, Hände
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An-Auskleiden
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Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (Vor-Zubereitung, Anreichen)
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Mobilisation
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Betten und Lagern
2.) Verhinderungspflege ( Bezahlte Auszeit für pflegende Angehörige / Personen )
Jedem Pflegebedürftigen steht einmal jährlich eine Summe von 1612,00 € zur Verfügung.
Diese Leistung kann bei der Pflegekasse Wochen-Tage-Stundenweise beantragt werden, wenn
er vorher mindestens 6 Monate in seiner Wohnung gepflegt wurde. Es besteht ein Rechtsanspruch
auf diese Leistung und steht jedem Patienten zu, bei Pflegegrad 2-5.
Dieser Betrag kann in Anspruch genommen werden wenn die Pflegeperson verhindert ist , in Urlaub
oder Krank ist, eine Auszeit wünscht oder einfach nur mal Zeit für sich braucht.
Es besteht auch die Möglichkeit 50 % (806,00 €) der Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umzuwandeln,
wenn diese nicht voll ausgeschöpft wird.
3.) Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45 SGB XI
Diese Leistung wird bei der Pflegekasse beantragt und steht jedem Patienten zu welcher den
Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 hat. Die Pflegekasse hat nicht vorgesehen das diese Summe an den
Patienten wie z.B Pflegegel, ausbezahlt werden kann.
Es dient zur Entlastung der Pflegeperson und ist somit nur als Dienstleistung abrufbar.
Es wird ein monatlicher Betrag von 125,00 € ( Jährlich 1500 €) zur Verfügung gestellt, es können
betreuerische, hauswirtschaftliche Leistungen, grundpflegerische Leistungen nur bei Pflegegrad 1,
in Anspruch genommen werden.
Wichtig zu Wissen dieser Betrag kann gesammelt werden und ist auch ins folgende Jahr übertragbar.
4.) Beratungsgespräche über die Leistung der Pflege-Krankenkasse,
und im Bereich des alltäglichen Lebens.
Wir bieten Ihnen eine allumfassende, kostenlose, Beratung bezüglich der Leistungen der Pflegekasse sowie
Krankenkasse und Hilfen des alltäglichen Lebens. Welche Möglichkeiten Sie haben Pflegegeld, Kombinationsleistung, Sachleistung , wann Sie Behandlungspflege in Anspruch nehmen können.
Wohnraumanpassung im Rahmen der Pflegeversicherungen, Umbaumaßnahmen wie z.B eine ebenerdige Dusche..
Welche Rezepte für Hilfsmittel es gibt, und wo diese angefordert und eingereicht werden können .
Welche Alltagshilfen stehen Ihnen zur Verfügung.....
5.) Begleitung und Umsetzung bei Antrag auf einen Pflegegrad
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Formalitäten bei Stellung eines Antrags auf einen Pflegegrad .
Wir beraten und begleiten Sie bei der Umsetzung , auf Wunsch sind wir selbstverständlich gerne
vor Ort wenn der MDK zur Begutachtung kommt.
6.) Pflegegutachten, für Pflegegeldempfänger
Für Pflegebedürftige, welche nur Pflegegeld beziehen , besteht eine Verpflichtung im Rahmen der
Pflegeversicherung einen Pflegedienst in regelmäßigen Abständen für einen Beratungsbesuch kommen
zulassen. Je nach Pflegegrad sollen diese Beratungsbesuche alle 6 Monate oder 3 Monate statt finden.
Im Rahmen dieser Einsätze beraten wir Sie über die Leistungen der Pflege-Krankenkasse. Welche
medizinischen Hilfsmittel und Alltagshilfen Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie diese beantragen
können.
Welche Hilfen und Hilfsdienste Sie in Anspruch nehmen können wie z.B Hausnotruf, Physiotherapie,
Selbsthilfegruppen, Schulungen......
7.) Vermittlung von Hausnotruf , sonstigen Hilfen
Wir geben Ihnen gerne diesbezüglich, Informationen , Hilfestellung und Kontakte , beraten und begleiten
Sie bei der Umsetzung.
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​8.) Sterbebegleitung
​„Abschied nehmen zu Hause“ , jeder möchte gerne zu Hause sein wenn der letzte Weg beschritten wird .
In seiner gewohnten Umgebung im Kreise seiner Familie und Freunde verweilen, um dies unseren Patienten
zu ermöglichen arbeiten wir eng mit Angehörigen, Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Diensten
zusammen. Wir möchten eine möglichst angenehme und entspannte Atmosphäre , in Absprache
mit den Betroffenen, schaffen. Um allen Beteiligten ein positives Gefühl der Geborgenheit zugeben.