top of page
0.jpg

Betreuung

1.jpg

scroll

Diese Leistungen können im Rahmen der Pflegeversicherung über die Entlastungs -und Betreuungsleistungen

( siehe Erläuterung Punkt 3 , monatlich 125,00 € )

abgerechnet werden.

Sie sollen die pflegenden Angehörige/ Personen entlasten und im alltäglichen Leben unterstützen.

Diese Leistungen werden nicht vom Pflegegeld abgezogen, es ist eine zusätzliche Leistung !

 

In Absprache und nach den Wünschen des Patienten können folgende Leistungen erbracht werden

- Gespräche

- Spazieren gehen

- Spiele

- Vorlesen

- Kaffeetrinken gehen

- Begleitung zum Arzt

- Botengänge

- Zusammen Kochen /Backen

- Basteln

- Gesellschaft leisten

- Hobbys nachgehen

- Demenzbetreuung

- Vor Ort sein über Nacht

- Vor Ort sein mehrere Stunden

bottom of page