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Betreuung

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Diese Leistungen können im Rahmen der Pflegeversicherung über die Entlastungs -und Betreuungsleistungen
( siehe Erläuterung Punkt 3 , monatlich 125,00 € )
abgerechnet werden.
Sie sollen die pflegenden Angehörige/ Personen entlasten und im alltäglichen Leben unterstützen.
Diese Leistungen werden nicht vom Pflegegeld abgezogen, es ist eine zusätzliche Leistung !
In Absprache und nach den Wünschen des Patienten können folgende Leistungen erbracht werden
- Gespräche
- Spazieren gehen
- Spiele
- Vorlesen
- Kaffeetrinken gehen
- Begleitung zum Arzt
- Botengänge
- Zusammen Kochen /Backen
- Basteln
- Gesellschaft leisten
- Hobbys nachgehen
- Demenzbetreuung
- Vor Ort sein über Nacht
- Vor Ort sein mehrere Stunden
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