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Hauswirtschaft

Diese Leistungen können im Rahmen der Pflegeversicherung über die Entlastungs -und Betreuungsleistungen
( siehe Erläuterung Punkt 3 , monatlich 125,00 € ) abgerechnet werden.
Sie sollen die pflegenden Angehörige/ Personen entlasten und im alltäglichen Leben unterstützen.
Diese Leistungen werden nicht vom Pflegegeld abgezogen, es ist eine zusätzliche Leistung !
In Absprache und nach den Wünschen des Patienten können folgende Leistungen erbracht werden
- Bodenpflege naß + Staubsaugen in allen Räumen
- Staubwischen in allen Räumen
- Müllentsorgung
- Fenster putzen
- Kochen
- Spülen / Abtrocknen
- Bett beziehen
- Pflege der Wäsche ( Waschen/ Trocknen/ Aufhängen / Bügeln )
- Blumen / Gartenpflege
- Einkaufen ( mit und ohne Begleitung)
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