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Hauswirtschaft

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Diese Leistungen können im Rahmen der Pflegeversicherung über die Entlastungs -und Betreuungsleistungen

( siehe Erläuterung Punkt 3 , monatlich 125,00 € ) abgerechnet werden.

 

Sie sollen die pflegenden Angehörige/ Personen entlasten und im alltäglichen Leben unterstützen.

Diese Leistungen werden nicht vom Pflegegeld abgezogen, es ist eine zusätzliche Leistung !

 

In Absprache und nach den Wünschen des Patienten können folgende Leistungen erbracht werden

- Bodenpflege naß + Staubsaugen in allen Räumen

- Staubwischen in allen Räumen

- Müllentsorgung

- Fenster putzen

- Kochen

- Spülen / Abtrocknen

- Bett beziehen

- Pflege der Wäsche ( Waschen/ Trocknen/ Aufhängen / Bügeln )

- Blumen / Gartenpflege

- Einkaufen ( mit und ohne Begleitung)

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